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EINBLICK 3: Neue Ideen zum Finanzausgleich auf dem Prüfstand

 

Der Steuerfuss- und Steuerkraftausgleich wird im Kanton Zürich erst 1977 eingeführt. Im Gemeindepräsidentenverband ist er aber schon viel früher ein Thema. 1940 diskutiert der Leitende Ausschuss erstmals über ein solches Instrument – und befürwortet es. Denn im 2. Weltkrieg fliessen die Steuern nur spärlich, vielen finanzschwachen Gemeinden fehlt das Geld an allen Ecken und Enden. Der GPV beantragt deshalb, den zur Verfügung stehenden Betrag für den Finanzausgleich von den damals geltenden 2 Prozent des Staatssteuerertrages auf 4 Prozent zu erhöhen. Der Regierungsrat bietet Hand zu einem Kompromiss und schlägt 3 Prozent vor.

Der GPV stimmt diesem Kompromissvorschlag widerwillig zu. Aus historischer Perspektive wichtiger sind jedoch Abschnitte im Protokoll, die zeigen, dass der Leitende Ausschuss gerne eine grundsätzliche Neugestaltung des Finanzausgleiches angeregt hätte. Ihm scheinen die Unterschiede zwischen den Gemeindesteuerfüssen finanzstarker und finanzschwacher Gemeinden derart hoch, dass er die Schaffung eines Ausgleichsfonds empfiehlt. In diesen Fonds sollen finanzstarke Gemeinden einzahlen, um die finanzschwachen Gemeinden zu unterstützen. Ein solcher Ausgleich könne das innerkantonale Gefüge stabilisieren, argumentiert der Leitende Ausschuss.

In den Protokollen taucht dieser Vorschlag später nicht mehr auf. Ganz offensichtlich ist er nicht mehr weiter verfolgt worden. Warum? Dazu können nur Mutmassungen angestellt werden: Vermutlich hat die auf die 1940er-Jahre folgende langjährige Hochkonjunktur die Lage auch in den ärmeren Gemeinden derart entspannt, dass es für eine tief greifende Neuordnung des Finanzausgleiches keinen Grund mehr gab. Wohl nicht ganz zufällig wird der Steuerfuss- und Steuerkraftausgleich, der dem Vorschlag von 1940 ziemlich genau entspricht, 1977 eingeführt – mitten in einer Wirtschaftskrise, die viele Gemeinden erneut arg beutelt. (Mehr Informationen im Download unten)

  Steuerkraftausgleich.pdf (pdf, 88.7 kB)


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