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EINBLICK 3: Der GPV unterstützt die Einrichtung der ZALK

 

1949 taucht ein neues Geschäft in den Protokollen des GPV auf. In diesem Jahr haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein eidgenössisches Tuberkulosegesetz verworfen. Es hätte dafür gesorgt, dass die Tuberkulosebekämpfung zur Bundessache erklärt worden wäre. Nun bleibt sie in der Obhut der Kantone respektive verschiedener Gesundheitsinstitutionen, die sich in der Zürcher Liga zur Bekämpfung der Tuberkulose zusammengeschlossen haben. Die Zürcher Liga beantragt dem GPV respektive den Gemeinden, die verschiedenen Tuberkulose-Kliniken und –Einrichtungen deutlich stärker zu unterstützen, als dies bislang der Fall gewesen sei. 486'568 Franken werden als notwendig veranschlagt, während bis anhin lediglich 166'184 Franken geflossen sind. Insgesamt an drei Sitzungen berät der GPV den Antrag, heisst ihn dann gut und empfiehlt seinen Mitgliedern, also den Gemeinden, die verlangten Beitragsleistungen zu sprechen. Sie machen 65 Rappen pro Kopf der Bevölkerung aus, für die Stadt Zürich werden 75 Rappen veranschlagt.

Ab diesem Datum treten immer wieder Einrichtungen des Gesundheitswesens an den GPV heran: Das Kinderspital, das Balgrist-Spital, die Epileptische Anstalt und weitere mehr. Die entsprechenden Gesuche nehmen immer breiteren Raum an den Sitzungen des GPV ein.

1965 bittet der GPV die verschiedenen Ligen und Gesundheitsinstitutionen, sie mögen sich zusammenschliessen und ein gemeinsames Gesuch einreichen. Tatsächlich nehmen die Angesprochenen die Schaffung einer Zentralstelle in Angriff. Noch im selben Jahr erblickt die Zürcher Arbeitsgemeinschaft der Ligen und Heilstätten für chronische Erkrankungen, kurz ZALK, das Licht der Welt. Die ZALK beantragt dem GPV fortan für ihre verschiedenen Mitglieder jedes Jahr Beiträge, die der GPV nach einem bestimmten Schlüssel unter den Zürcher Gemeinden aufteilt.

Nach einigen Jahren tritt die Stadt Zürich allerdings aus der Arbeitsgemeinschaft aus, da sie individuelle Beiträge sprechen will. Auch die Stadt Winterthur bezahlt ihre Beiträge jeweils separat. Allen übrigen Gemeinden erleichtert die ZALK aber die Beitragsleistung bis heute erheblich. (Mehr Informationen im Download unten)


Bild: Die Zürcher Höhenklinik in Wald erhält ebenfalls Geld von den Zürcher Gemeinden.

Zürcher Höhenklinik Wald
 

  Tuberkulose.pdf (pdf, 79.1 kB)


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