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28.03.2024 14:33:37


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SCHWERPUNKT 2:
100 JAHRE KOORDINATION UND INTERESSENWAHRUNG FÜR DIE ZÜRCHER GEMEINDEN

 

Der GPV verfügt als privatrechtlicher Verein nicht über Machtbefugnisse im rechtlichen Sinn. Und doch hat er sich für den Zürcher Regierungsrat und die kantonale Verwaltung in allen Fragen, welche die Zürcher Gemeinden betreffen, zu einem überaus wichtigen Verhandlungspartner entwickelt. Dies unter anderem deshalb, weil es ihm in seiner Geschichte immer wieder gelungen ist, die Interessen der Zürcher Gemeinden zu koordinieren und sie gegenüber seinen Gesprächspartnern nachdrücklich zu vertreten.

"Der Gemeindepräsidentenverband gilt als wichtiger Ansprechpartner – gegen seinen Widerstand kann der Regierungsrat wenig ausrichten." Das schreibt die Neue Zürcher Zeitung im Jahr 2006. Ohne Zweifel: der GPV hat sich im Gefüge des
Kantons Zürich eine starke Stellung erarbeitet. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Offensichtlich beweist der Verband in seinen Vernehmlassungen und in Verhandlungen zu gemeinderelevanten Traktanden derart viel Kompetenz und Durchsetzungsvermögen, dass die Kantonsregierung und –verwaltung auf seine Meinung und Mitarbeit sehr viel Wert legen. Die starke Position des GPV legt also beredtes Zeugnis von seinem Leistungsausweis ab.

In seiner Arbeit versteht sich der GPV als Dienstleister für die Gemeinden. Sein Ehrgeiz gilt nicht dem eigenen Prestige, sondern dem Wunsch, dass seine Rolle sowohl von den Mitgliedern, als auch den Gesprächspartnern als wichtig anerkannt wird. Diese Haltung führt dazu, dass der Gemeindepräsidentenverband in der Öffentlichkeit wenig bekannt ist. Aber hinter den Kulissen arbeitet er umso wirksamer. Er verhandelt hart in der Sache, vertritt seine Interessen aber ohne Spektakel. Diese Grundhaltung öffnet die Türen zu Konsens und erfolgreichen Lösungen. Aber sie sorgt nur selten für fette Schlagzeilen. Wiederum illustrieren verschiedene Einblicke in die Protokollbücher des Leitenden Aussschusses diesen Sachverhalt:

1915-1918: Gemeindegerechte Organisation der Amtsvormundschaften
1915 drängt der Kanton darauf, dass die Gemeinden Amtsvormundschaften einrichten. Der GPV sieht deren Notwendigkeit ein, befürchtet aber, dass die Führung eigener Amtsvormundschaften kleinere Gemeinden überfordert. Rund drei Jahre verhandeln der GPV und die kantonale Verwaltung, bis eine für alle Seiten akzeptable Lösung gefunden ist. Sie besteht darin, dass die Amtsvormundschaften bezirksweise geschaffen werden.

1932: Ausbau der Arbeitslosenunterstützung im Sinne der Gemeinde
Während der Weltwirtschaftskrise sind die Gemeinden mit rasch steigenden Arbeitslosenzahlen konfrontiert. Die Arbeitslosenunterstützung ist aber noch mangelhaft. Der GPV koordiniert die Interessen der Gemeinden, setzt sich für einen gemeindeverträglichen Ausbau der Arbeitslosenunterstützung ein, und fordert die Zürcher Gemeinden zu einer grosszügigen Subventionspraxis gegenüber den zumeist noch privaten Arbeitslosenkassen auf.

1996: Für eine sachgerechte Organisation der RAV
1996 steht die Neuorganisation der öffentlichen Arbeitsvermittlung an. Der Kanton will für die Organisation der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen die Gemeinden in die Verantwortung nehmen. Die aber sind anderer Ansicht – und setzen sich durch.

1995/1996: Wer zahlt die Vergünstigungen der Krankenkassenprämien aus?
Ebenfalls 1996 wehrt sich der GPV erfolgreich gegen das Ansinnen des Kantons, die Auszahlung der Krankenkassen-Prämienvergünstigungen zu übernehmen. Die Lösung, die gefunden wird, weist den Gemeinden lediglich eine Teilaufgabe zu.

2003: Der lange Weg zum Gemeindeverträglichkeitsartikel
Das Verhältnis zwischen den kantonalen Instanzen und den Zürcher Gemeinden ist zumeist gut und konstruktiv. Nur hin und wieder kommt es zu Dissonanzen. In den 1990er-Jahren sind die Differenzen besonders deutlich: Viele Gemeinden klagen, der Kanton überbürde ihnen immer neue Aufgaben, ohne dafür angemessen zu bezahlen. Dieser Konflikt steht am Anfang eines Gesetzesartikels, der in der Folge in der neuen Kantonsverfassung verankert wird und für neue kommunale Aufgaben die Gemeindeverträglichkeit verlangt.

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