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29.03.2024 09:29:01


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EINBLICK 2: Ein neues Gesetz für starke Gemeinden

 

Parallel zum neuen Steuergesetz arbeiten der Zürcher Regierungsrat und der Kantonsrat an einem neuen Gemeindegesetz. Die Vorlage ist – bildlich gesprochen – ein wichtiger Stein des Anstosses für die Gründung des Gemeindepräsidentenverbands. Die neue Interessensvereinigung versucht von der Stunde Null an, aktiv Einfluss auf die Ausgestaltung des Gemeindegesetzes zu nehmen.

Mit Erfolg: Das Gesetzeswerk, das 1926 in Kraft tritt, stärkt die Gemeinden in verschiedener Hinsicht. Die Vereinigung von politischen Gemeinden mit Schul- oder Zivilgemeinden wird stark vereinfacht. Zudem erleichtert das neue Gemeindegesetz die Bildung von Zweckverbänden, die sich rasch zu einer beliebten Form der interkommunalen Zusammenarbeit entwickeln. Der Verband fördert solche Lösungen. Er hält sie für weit besser als den Zusammenschluss von Gemeinden, der im neuen Gesetz ebenfalls vorgesehen ist. Von diesem Instrument nimmt der GPV deutlich Abstand.

Das Gemeindegesetz von 1926 trägt klar die Handschrift des GPV respektive der Zürcher Gemeinden. Dass dafür noch länger und härter gekämpft werden muss als für das neue Steuergesetz, zeigte jedoch auch, dass die Autonomiebestrebungen der Gemeinden nicht überall im Kanton auf Gegenliebe gestossen sind. (Mehr Informationen im Download unten)


Bild: Volken im Weinland, die kleinste Gemeinde des Kantons Zürich.

Volken im Weinland
 

  Gemeindegesetz.pdf (pdf, 101.3 kB)


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