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EINBLICK 1: Amtsvormundschaften – bezirksweise und gemeindeverträglich organisiert

 

1914 bricht der 1. Weltkrieg aus. Die Schweiz ist vom Kriegsgeschehen zwar nicht unmittelbar betroffen, doch auch hier führen die Kriegsjahre und die ersten Nachkriegsjahre zu einem dramatischen Anstieg der Armut und sozialen Not. Ein soziales Sicherungsnetz, wie wir es heute kennen, existiert noch nicht. Familien, deren Oberhaupt in der Schweizer Armee Dienst leisten muss, stehen von einem Tag auf den anderen ohne Ernährer da. Zwar werden sie geringfügig unterstützt, doch für einen gesicherten Lebensunterhalt reicht es in aller Regel nicht. Hunger und bittere Armut sind deshalb allgegenwärtig in diesen Jahren. Besonders betroffen sind die Kinder.

Es ist deshalb kein Zufall, dass im Kanton Zürich ausgerechnet 1915, ein Jahr nach Kriegsausbruch, die Frage nach professionell betreuten Amtsvormundschaften in den Raum gestellt wird. Die Zahl der von Amtsvormündern betreuten Kinder steigt in dieser Zeit schnell an. Dabei handelt es sich nicht nur um Schweizer Kinder, sondern auch um ausländische, deren Väter in die Armeen der Krieg führenden Mächte einberufen worden sind. Der Kanton drängt deshalb auf eine Professionalisierung der Amtsvormundschaften. Bekannt sind solche Behörden in den Städten Zürich und Winterthur. Auch einige Gemeinden sind im Begriff, gemeinsam eine aufzubauen.

1915 befasst sich der GPV ein erstes Mal mit der Frage professionell geführter Amtsvormundschaften auf kommunaler Ebene. Sinn und Zweck solcher Amtsstellen sind im Leitenden Ausschuss kaum umstritten. Wie sie sich aber organisieren lassen, ohne kleine und mittlere Gemeinden zu überfordern, muss noch ausdiskutiert werden. Drei Jahre ziehen sich die Gespräche zwischen verschiedenen Direktionen des Kantons, dem GPV und den Gemeinden dahin. Vor allem kleine Gemeinden wehren sich vehement gegen die Pflicht, professionell geführte Amtsvormünder anstellen zu müssen. Immer deutlicher zeichnet sich deshalb die Lösung ab, die Amtsvormundschaften bezirksweise zu organisieren. 1918 schliesslich ist die Sache entschieden. Der GPV beschliesst, sich bei den Bezirksräten für eine rasche Schaffung von Bezirksamtsvormundschaften einzusetzen. So geschieht es auch. Die gewählte Organisationsform der Amtsvormundschaften, vom GPV wesentlich mitbestimmt, ist ganz im Sinne der betroffenen Kinder, des Kantons und der Gemeinden. (Mehr Informationen im Download unten)

Bild: Besonders im 1. Weltkrieg sind viele Kinder von der grassierenden Armut betroffen und brauchen einen Amtsvormund.

Beistand
 

  Amtsvormundschaften.pdf (pdf, 41.4 kB)


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