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29.03.2024 00:38:28


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SCHWERPUNKT 3:
DIE GEMEINDEFINANZEN MÜSSEN STIMMEN

 

Finanzfragen zählen seit 1909 zu den Kernaufgaben des GPV. Er setzt sich primär dafür ein, dass die Gemeinden über genügend Finanzmittel verfügen. Das tut er in zweierlei Hinsicht: Erstens hat er ein wachsames Auge darauf, dass die Gemeinden für ihre vielfältigen Aufgaben gut genug entschädigt werden. Zweitens ist er darum bemüht, dass zwischen den Gemeinden ein fairer Finanzausgleich stattfindet.

Den Gemeinden zu genügend Steuereinnahmen zu verhelfen, war 1909 einer der Hauptgründe, den GPV überhaupt zu gründen. Mit der Einführung der kommunalen Einkommensteuer konnte dieses Ziel erreicht werden. Aber die Aufgabe bleibt eine Konstante im Wirken des GPV. Immer wieder setzt er sich dafür ein, dass Gemeinden nicht über Gebühr finanziell belastet werden, dass der Kanton die den Gemeinden anvertrauten Aufgaben gerecht bezahlt und dass die Gemeinden keine teuren, unnötigen Pflichten aufgehalst bekommen.

Eine weitere Kernaufgabe betrifft das Verhältnis zwischen den Gemeinden. Obwohl jede Zürcher Gemeinde ihre eigenen Interessen verfolgt, ist es wichtig, dass ein gewisses Mass an innerkantonaler Solidarität und Gemeinsamkeit gelebt wird. Der GPV hat sich während seines hundertjährigen Bestehens immer dafür eingesetzt, dass auch bei unterschiedlichen Interessen breit abgestützte Kompromisse gefunden werden konnten. Meistens gelang ihm das sehr gut, ab und zu scheiterte er auch.

Einblicke in die Protokolle zeigen, wie der GPV häufig eine vermittelnde Rolle einnimmt und nicht selten Anliegen einzelner Gemeinden im Interesse aller zurückweisen muss.

1912: Mit Gebühren die Gemeindekassen sanieren
Um die Finanzen steht es zu Beginn des 20. Jahrhunderts in vielen Gemeinden äusserst schlecht. Der GPV engagiert sich deshalb für die Einführung der kommunalen Einkommenssteuer. Weil die Forderung aber viele Jahre unerfüllt bleibt, bemüht er sich um andere Einkommensquellen. 1912 trägt der Verband massgeblich dazu bei, dass zahlreiche Gebühren angehoben werden.

1932: Der GPV sichert beim Finanzausgleich einen Kompromiss
Nach intensivem Ringen wird 1932 ein Finanzausgleichsgesetz verabschiedet. Die Gemeinde Russikon, die davon profitiert, will schon kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes zusätzliche Elemente in die Berechnungsgrundlage einfügen, um noch stärker vom Finanzausgleich profitieren zu können. Sie erwartet vom GPV, dass er sich für ihr Anliegen einsetzt. Der Verband lehnt ab: Er möchte nicht einen hart erarbeiteten Kompromiss gefährden.

1940: Neue Ideen zum Finanzausgleich auf dem Prüfstand
1940 möchte der Regierungsrat den Finanzausgleich ausbauen und teilweise auf eine neue Grundlage stellen. Erstmals wird auch eine frühe Version des Steuerfuss- und Steuerkraftausgleichs diskutiert. Der GPV bewertet die Vorschläge positiv. Eingeführt werden sie aber noch nicht.

1966: Der GPV unterstützt die Quellensteuer
Im Rahmen einer umfassenden Steuergesetzrevision prüft der Regierungsrat 1966, eine Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuführen. Der GPV befürwortet dieses Massnahme mit Nachdruck und Erfolg: Für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben oder über keine Niederlassungsbewilligung verfügen, kennt der Kanton Zürich längst eine Quellensteuer.

1973 – 1999: Der lange Weg zum Lastenausgleich
Nicht immer vermag der GPV einer einvernehmlichen Lösung den Weg zu ebnen. Ab 1973 fordert die Stadt Zürich die Landgemeinden auf, sich an den Kosten ihrer grossen Kulturinstitute zu beteiligen. Die entsprechenden Verhandlungen dauern Jahrzehnte. Der GPV bemüht sich mehrmals darum, eine einvernehmliche Lösung zu finden – und scheitert. Bei diesem Thema liegen die Interessen der verschiedenen Gemeinden zu weit auseinander.

1988: Neue Aufgaben Ja – aber nur bei grösserer Finanzautonomie
In den 1980er-Jahren wird die Aufgabenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden überprüft und neu geregelt. Der GPV sagt Ja zu einer Neuverteilung, aber nur, falls sie zu einer grösseren Finanzautonomie der Gemeinden führe. In manchen Punkten kann er sich im Sinne seiner Mitglieder durchsetzen.

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