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28.03.2024 09:14:22


Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2021 zu stark rückwärtsgerichtet

Der Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat untersucht seit der Einführung des «neuen» Finanzausgleichs alle vier Jahre den Stand der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs. Der neueste, vierte Bericht wurde am 30.3.2021 veröffentlicht, er zeigt die Entwicklung in den Jahren 2016 bis 2019 auf. Er ist mit 175 Seiten sehr umfangreich.


Allgemeine Bemerkungen zum Bericht

Ein Teil des Berichtes basiert auf Umfragen. Das Ergebnis jeder Umfrage, ist abhängig davon, wie die Fragen gestellt werden. Im Bericht ist nicht klar, wie offen die Rückmeldungen möglich gewesen sind. Allerdings ist das Gesamtresultat für die Gemeinden erfreulich, indem die Bevölkerung zufrieden ist. Die Themen des Berichtes sind natur- und auftragsgemäss retrospektiv und die neuesten Entwicklungen (Soziallasten, Strassenfonds, KJG uam.) können deshalb nicht berücksichtigt sein. Dies wäre aber sinnvoll gewesen - insbesondere wenn in der Folge über Handlungsrichtlinien nachgedacht werden sollte.

Aus diesem Grund ist der GPV der Ansicht, dass Art, Form und Umfang des Berichtes für seine nächste Ausgabe in vier Jahren überprüft werden sollen. Ein neues Konzept für einen nächsten Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht könnte zusammen mit GPV und VZGV erarbeitet werden, die durchaus einiges Know-how haben, wenn es um die Tätigkeit der Städte und Gemeinden geht.

Wichtig wäre, dass der Bericht neben dem Rückblick auch einen prospektiven Blick in die Zukunft aufweist. Wichtige Themen, die in der letzten Berichtsperiode beschlossen wurden, sollen ebenfalls einfliessen. Neben diesem Blick in die Zukunft sollte der Bericht nicht nur einseitig den (aufsichtsrechtlichen) Blick des Kantons auf die Gemeinden werfen, sondern auch die Gemeinden bei der Erarbeitung des Berichts einbeziehen. Für die Gemeinden ist es eine Wundertüte, wenn sie einen 175-seitigen Bericht erhalten, in dem festgehalten ist, was sie aus der Sicht des Kantons gut oder weniger gut machen. Dies auch aus der Sicht des im Bericht stark hervorgehobenen Projektes «Gemeinden 2030», dem ein ganzes Kapitel gewidmet wurde, und bei dem eines der Themen gerade die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton ist (S. 136). Der Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht sollte in diesem Sinne den Blick zurück massiv kürzen, was der Lesbarkeit und der Transparenz zugute kommt. Dafür sollte ein zusätzliches Kapitel mehr in die Zukunft schauen. Die heutige Form des Berichtes erinnert sehr stark an die Abnahme der Jahresrechnung in den Gemeinden, die eine reine Pflichtübung ist und in aller Regel keine Folgen hat. Dies wird dadurch unterstrichen, dass der Bericht in der vorliegenden Form vom Parlament nur zur Kenntnis genommen werden kann. Aus dem letzten Wirksamkeitsbericht 2017 wurde durch den GPV basierend auf einer entsprechenden regierungsrätlichen Anregung  das letztendlich erfolgreiche Projekt «Soziallastenausgleich» über einen erhöhten kantonalen Anteil an der Finanzierung der Ergänzungsleistungen abgeleitet.


Zufriedenheit der Bevölkerung

Die Steuerfuss-Disparität ist ein komplexes Thema. Zu erwarten, dass im Rahmen einer Umfrage in der Bevölkerung eine kompetente Beurteilung erfolgen kann (S. 147 f.), scheint sehr optimistisch und suggestiv. Wenn gefragt wird, ob man weniger Steuern bezahlen möchte, geht etwa der Aspekt vergessen, dass ein zentrales Anliegen des Kantons sein muss, das Steuersubstrat im Kanton zu halten. Der Kanton Zürich grenzt an einige sehr steuergünstige Kantone und verliert laufend Steuerzahlende dorthin.

Dass die Bevölkerung mit der Arbeit der Verwaltungen zufrieden ist, ist hingegen erfreulich. Allerdings ist die Spitze, wonach bei kleineren Gemeinden die Zufriedenheit etwas geringer sei, doch eher als tendenziös einzustufen und wohl aus der Idee entstanden, die Zusammenarbeit und gar Zusammenschlüsse zu unterstützen. Noch im letzten Bericht von 2017 wurde die Zusammenarbeit unter den Gemeinden als komplex bezeichnet. Es bestünden Strukturen, die vereinfacht, verbessert werden sollten (nun in Kapitel 2.2. abgebildet), herausgestrichen werden Fusionen. Wenn die komplizierten Strukturen angesprochen werden, dann wäre ein Ansatz, insbesondere die hohen Hürden für Veränderungen (etwa Einstimmigkeit in den Zweckverbänden) anzugehen. Dass das neue Gemeindegesetz bessere Voraussetzungen für mögliche Fusionen geschaffen hat, mag richtig sein. In anderen Bereichen gibt es hingegen durchaus noch Luft nach oben. Ausserdem ist die Frage der Parallelorganisation von Schulgemeinden und politischen Gemeinden weiterhin ein Thema, das insbesondere in der zurückliegenden Krise Klärungsbedarf aufgezeigt hat.


Finanzausgleich, Zentrumslastenausgleich und ISOLA

Der Finanzausgleich ist generell eine heikle Thematik. Der Steuerfuss als Teil der Berechnung des Ressourcenausgleichs wird angezweifelt. Beim Zentrumslastenausgleich stellt sich neben dessen Höhe auch die Frage, ob weitere Gemeinden oder Städte mit offensichtlicher Zentrumsfunktion mitberücksichtigt werden müssten. Weiter wäre der Aspekt eines allfälligen Zentrumsnutzens bei Gelegenheit zu untersuchen. Auch der Sonderlastenausgleich und ISOLA müssten überprüft werden (Notwendigkeit, Gestaltung). Hinsichtlich der Steuerfuss-Disparität ist es auch dem GPV ein Anliegen, dass sich die Steuerfüsse nicht zu weit auseinander entwickeln. Die heutigen Disparitäten sind das Ergebnis langjähriger Verhandlungen im Rahmen des «neuen» Finanzausgleichs. Den aktuellen Stand erachten wir aus Sicht der Städte und Gemeinden als positiv und geeignet, eine Abwanderung von guten Steuerzahlenden in steuergünstigere Kantone zu verlangsamen. Betreffend künftiger Schwergewichte und Herausforderungen ist darauf hinzuweisen, dass die Bedeutung der Grundstückgewinnsteuern für viele Gemeinden und Städte enorm ist (Kapitel 3.9). Kantonale Eingriffe sind dabei problematisch, sei es via Raumplanung, bei der Abstufung oder bei der Preisbildung. Einbrüche müssten durch die Gemeinden anderweitig kompensiert werden.


Fehlender Blick in die Zukunft

Die Themenkomplexe, die in nächster Zeit in den Gemeinden neu umgesetzt werden müssen, zeigen, dass ein allgemeiner Blick in die Zukunft in diesem Bericht sinnvoll wäre. Die sozialen Fragen sind unverändert hoch zu gewichten. Derzeit geht es etwa um die Inkraftsetzung des KJG bzw. die Gestaltung der KJV. In diesem Bereich gibt es eine grosse Besorgnis und seitens GPV ist man derzeit eher geneigt, nicht den 1.1.2022 als Umsetzungszeitpunkt zu sehen, zu viele Fragen sind offen (Gesamtkosten, wie ist die Zusammensetzung, welches sind die Parameter und wie die Preisbildung). Auch die Gesundheitskosten werden sich weiter nach oben entwickeln. Die Pflegekosten (ambulant und stationär) sind ein weiteres Dauer-Sorgenkind. Die Frage nach Eingriffen/Lenkung der Pflegeversorgung wird durch EFAS nicht vereinfacht und Covid hat die Situation verschärft. Bei den Unternehmenssteuern ist der Kanton Zürich weiterhin bei den Schlusslichtern. Langfristig muss das nicht nur den Kanton, sondern auch die Gemeinden beunruhigen.


Schlussfolgerungen aus dem Bericht

Fazit für den Bericht ist, dass er gemäss gesetzlichem Auftrag rückwärtsgerichtet ist. Die Identifikation von Handlungsfeldern in die Zukunft kann daraus nicht direkt abgeleitet werden. So erfreulich es ist, so scheint der Bericht doch etwas zu positiv und gibt die Sicht des Kantons wieder, nicht aber die Gemeindesicht. Die weitgehend parallelen Kostenentwicklungen in den Gemeinden und beim Kanton (S. 31) etwa heissen nicht automatisch, dass die Entwicklung gut ist. Die Nettobelastung der Gemeinden ist stärker gestiegen als beim Kanton.

Wir sehen uns angesichts der kommenden Herausforderungen in der Verantwortung, wenn schon nicht der Finanzausgleich neu diskutiert werden soll, die Kostenschlüssel bei einzelnen Gesetzesvorlagen zu thematisieren. Auch die uns Sorge bereitenden obgenannten Themen werden weiterhin auf unserer Agenda bleiben. Wir sind hier bestrebt, bestehende Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen und selber die Initiative zu erreichen.

Hinsichtlich des Finanzausgleichs sollte zudem eine Perspektive vorliegen, ob und in welchem Rhythmus eine Revisionsdiskussion stattfinden soll, insbesondere angesichts der Tatsache, dass einige Treiber des Finanzausgleichs in der Zwischenzeit zusätzlich mit spezialgesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden (topographischer Sonderlastenausgleich vs. Staatsbeiträge an Gemeindestrassen, Soziallastenausgleich vs. Zentrumslastenausgleich etc.).
 

Jörg Kündig, Präsident GPV Kanton Zürich


Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2021
Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2021

Dokument Gemeinde-_und_Wirksamkeitsbericht_2021.pdf (pdf, 17968.6 kB)


Datum der Neuigkeit 1. Juni 2021
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