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Nichtstun ist keine Option: Ja zum fairen Ausgleich bei den Zusatzleistungen

Am 27. September findet die Abstimmung über die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes statt. Das ist ein wichtiger Meilenstein bei einem Anliegen, das Gemeinden und Städte im Kanton Zürich schon lange belastet. Endlich kann bei den Zusatzleistungen (ZL) ein fairer Ausgleich eingeführt werden. Wird die Vorlage angenommen, übernehmen Kanton und Bund 70% der Kosten. Das ist nicht nur eine finanzielle Entlastung für alle Gemeinden und Städte. Viel mehr wird damit auch eine strukturelle Ungleichheit gemildert, welche durch die Gemeinden nicht beeinflusst werden kann.

Die Soziallasten sind schon seit Jahren bei den Städten und Gemeinden im Kanton ein stark diskutiertes Thema. Sie tragen finanziell die Hauptlast. Das neue Finanzausgleichsgesetz (FAG), das 2012 in Kraft trat, hat diesem Umstand zu wenig Rechnung getragen. Die Finanzausgleichsinstrumente Ressourcenausgleich, demografischer Sonderlastenausgleich, geografisch-topografischer Sonderlastenausgleich sowie der Zentrumslastenausgleich brachten keinen fairen Ausgleich bei den Soziallasten. Insbesondere richtet sich der demografische Sonderlastenausgleich vor allem an den jungen Menschen in Ausbildung aus. Der Trend zeigte deutlich nach oben. Ausserdem sind in Gemeinden und Städten sehr unterschiedliche Entwicklungen festzustellen. Seitens des GPV war der Anpassungsbedarf offensichtlich. Der erste Wirksamkeitsbericht 2013 zum FAG brachte keine wirkliche Antwort. Das Anliegen wurde sodann mit der PI Joss im Juni 2014 aufgenommen. Sie verlangte, das FAG sei so zu ändern, dass ein Soziallastenausgleich die besonderen Lasten einer politischen Gemeinde infolge hoher, nicht beeinflussbarer Soziallasten ausgleiche.

Für den GPV war von Anfang an klar, dass eine Revision des Finanzausgleichsgesetzes einen langwierigen und schwierigen Prozess auslösen würde. Deshalb erachteten wir dieses Ansinnen nicht als zielführend. Unverändert war jedoch die Zielsetzung, eine Verbesserung zu erreichen. Dies durch Anpassung in den relevanten Gesetzgebungen. Damit ist insbesondere das Gesetz über die Zusatzleistungen gemeint. Hier sahen die Beiträge der Finanzierer 2019 wie folgt aus: Bund 26.5%; Kanton 17.5% und Gemeinden 56%. Die Beeinflussbarkeit der anfallenden Zahlungen und Massnahmen ist durch ein nationales Korsett für die Gemeinden nur im kleinen Rahmen möglich.

Breit abgestütztes Modell

In einer breit abgestützten Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Städten und Gemeinden, von Finanzausgleichsempfängern und -zahlern wurde deshalb eine alternative Idee entwickelt. Ziel war es, den Finanzierungsschlüssel bei den Zusatzleistungen anzupassen: 80% Kanton : 20% Gemeinden mit einem Plafond von 125% des Durchschnittes. Dieses Modell lag Ende 2016 vor und konnte der kantonsrätlichen Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) im Zusammenhang mit der Beratung der PI Joss erörtert werden. Mit dem neuen Wirksamkeitsbericht 2017 wurde leider bestätigt, was der GPV vermutet hatte: der Regierungsrat war nicht bereit, selbst eine entsprechende Vorlage vorzubereiten, obwohl er das Problem erkannte. Auch er verwies auf die Anpassung einzelner Gesetze und lehnte die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ab.

Die PI Joss wurde in der Folge im Kantonsrat abgelehnt, und die Anpassung des Zusatzleistungsgesetzes in der gleichen Vorlage angenommen. Allerdings nicht die Maximalforderung des GPV mit 80%, sondern ein Kompromiss. Neu sollen 70% der Zusatzleistungen vom Kanton bezahlt werden und nur 30% von den Gemeinden. Wir stimmten dieser Kompromisslösung zu einer faireren Lastenverteilung zu. Schon bei der kantonalen Umsetzung der Steuerreform 2019 konnten wir erreichen, dass der Schlüssel von aktuell gültigen 44 auf 50% angehoben wird. Der Entscheid im Parlament war deutlich: 116 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen, so dass jetzt eine Urnenabstimmung erforderlich ist.

Natürlich haben diese Verschiebungen finanzielle Auswirkungen. Wir gehen davon aus, dass 1% einen Betrag von ca. 10 bis 11 Mio. Franken ausmacht. Das heisst, von 44 auf 70% sind es mutmasslich 200 Mio. Franken – der Regierungsrat hat das in einer Anfrage als Antwort aufgeführt. Der noch ausstehende Schritt von 50 auf 70% macht mutmasslich noch 166 Mio. Franken aus.

Was lange währt, wird endlich gut

Der Prozess bis zur Vorlage hat insgesamt rund 8 Jahre gedauert. Sehr lange – aber wir sind nun nahe am Ziel. Natürlich handelt es sich, wenn Sie es so sehen wollen, um eine Kostenverlagerung. Aber es ist eine Vorlage, die uns näher an eine Bereinigung bringt nach dem Motto – wer zahlt befiehlt – oder hier umgekehrt: wer befiehlt, der soll auch zahlen. Dass diese Diskussion und Abstimmung in eine schwierige Phase fällt, in der die finanzielle Bewältigung der Corona-Krise im Vordergrund steht, ist natürlich ein Erschwernis.

Wir empfehlen den Stimmberechtigten auf Grund unserer Ausführungen, das Anliegen der Städte und Gemeinden anzuerkennen und einem fairen Ausgleich unter den Städten und Gemeinden zuzustimmen und damit das Referendumsbegehren abzulehnen. Nichtstun ist in diesem Fall tatsächlich keine Option, die Schere würde weiter auseinanderlaufen.

Jörg Kündig, Präsident Gemeindepräsidentenverband Kanton Zürich


Dokument 20_07_03_-_MM_Ja_zur_nderung_des_Zusatzleistungsgesetz.pdf (pdf, 154.5 kB)


Datum der Neuigkeit 6. Juli 2020