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Kompromiss zum Mehrwertausgleichsgesetz steht: Medienmitteilung

Der Gesetzesentwurf zum Mehrwertausgleichsgesetz (MAG), der seit dem Frühjahr 2018 vorlag, ist für die Zürcher Gemeinden ausserordentlich wichtig. Die Meinungen zwischen den verschiedenen Interessengruppen gingen vorerst diametral auseinander. Zusätzlich kompliziert wurde der Gesetzgebungsprozess durch eine ohne Rücksprache mit dem GPV eingereichte Volksinitiative «Für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich».

Der GPV hat bereits früh und in mehreren Anläufen versucht, die Interessengruppen zu Kompromissgesprächen zusammenzubringen. Ein bedrohlicher baurechtlicher Stillstand, im schlechtesten Fall über Jahre, war absehbar. Schon in der Vernehmlassungsphase hat der GPV auf den zu knappen Zeitplan verwiesen. Abstimmung über Initiative und mögliche Referenden hätten zu weiteren Verzögerungen geführt. Inzwischen hat der Bundesrat am 10. April für den Kanton Zürich einen Einzonungsstopp erlassen der ab dem 1. Mai Gültigkeit hat und die Baudirektion erliess bereits voraus die entsprechenden Massnahmen gegenüber den Gemeinden. Damit bestätigten sich die Befürchtungen des GPV. Dennoch stand und steht das Erreichen einer guten, zukunftsgerichteten Lösung im Vordergrund.

Der jetzt vorliegende Beschluss der kantonsrätlichen Kommission für Planung und Bau (KPB) ist aus dieser Sicht ausserordentlich erfreulich. Im Wesentlichen sind es

  • Abgabe von 20% des Mehrwertes bei Einzonungen an den Kanton;
  • keine kantonale Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen;
  • kommunale festzulegende Freiflächen von 1200 - 2000 m2 bei Auf- oder Umzonungen;
  • Abgabe von höchstens 40% des um 100'000 gekürzten Mehrwertes;
  • bei einem mutmassliche Mehrwert von 250'000.- wird die Abgabe erhoben, auch wenn die Grundstückfläche die maximale Freifläche nicht erreicht
  • Städtebauliche Verträge sind weiterhin möglich

Diese Eckwerte entsprechen zwar nicht in allen Teilen den ursprünglichen Forderungen des GPV, aber er trägt diesen Kompromiss mit. Er verbindet damit jedoch die Erwartung, dass dieser vom Parlament bestätigt und die bereits erwähnte Initiative «für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich» zurückgezogen wird sowie alle relevanten Verbände auf das Ergreifen eines Referendums verzichten. Ebenfalls sollte nach einem raschmöglichst in Kraft zu setzenden kantonsrätlichen Entscheid die baulichen Einschränkungen im Kanton Zürich schnell wieder aufgehoben werden.

Gemeindepräsident Martin Arnold führt zum langen Ringen um einen ausgewogenen Kompromiss und die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Zürich aus: «Es ist wichtig, dass ein tragbarer Kompromiss gefunden werden konnte, die Kommission hat gute Arbeit geleistet. Ein länger anhaltender baulicher Stillstand wäre für den Wirtschaftskanton Zürich, die Gemeinden, die Investoren und die ganze Wirtschaft fatal gewesen».

Stadtrat André Odermatt ergänzt: «Es ist ein sehr wichtiger Durchbruch für die Stadt Zürich, ein längerdauerndes Moratorium hätte erhebliche Auswirkungen gehabt. Mit dem nun vorgeschlagenen Maximalsatz und der Möglichkeit, weiterhin städtebauliche Verträge auszuhandeln, können wir im Sinne unserer bewährten Praxis weiterfahren und den Mehrwertausgleich dort einsetzen, wo er benötigt wird».

Der Präsident des GPV Jörg Kündig, Gossau,  zeigt sich zum Schluss erfreut darüber, dass es ein weiteres Mal gelungen ist, in einem für den Kanton Zürich sehr bedeutungsvollen Dossier einen tragfähigen Kompromiss zu finden, zu dem der GPV einen wesentlichen Beitrag leisten konnte und dankt allen Beteiligten für die Bereitschaft, zu diesem Kompromiss beizutragen.

Weitere Auskünfte

Jörg Kündig, Präsident GPV Kanton Zürich, GP Gossau
079 412 58 61, 044 936 57 69, joerg.kuendig@bluewin.ch

Martin Arnold, GP Oberrieden
079 678 82 82, info@martinarnold.ch

Medienstelle Hochbaudepartement Stadt Zürich
044 412 44 52



Datum der Neuigkeit 3. Mai 2019