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28.03.2024 15:06:23


Neues Amt für Mobilität: nicht nur kantonsinterne Nahtstellen bereinigen: Medienmitteilung

Der Regierungsrat hat heute die Reorganisation des Amtes für Verkehr in ein neues Amt für Mobilität (AFM) angekündigt, womit auch eine Nahtstellenbereinigung mit dem durch die Baudirektion geführten Strassenbau erfolgt. Der GPV Kanton Zürich begrüsst diesen Entscheid. Er erwartet in diesem Zusammenhang aber auch, dass neben der Bereinigung der kantonsinternen Nahtstellen auch eine generelle Überprüfung der neuen Nahtstellen zu den Städten und Gemeinden vorgenommen wird.

Die Aufteilung der Zuständigkeiten aus dem Jahr 1998 führte seit langem zu zusätzlichen Nahtstellen und erheblichen Verzögerungen zwischen dem heutigen Amt für Verkehr und dem Tiefbauamt in der Baudirektion. Der Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich (GPV ZH) hat diesen Umstand in regelmässigen Abständen kritisiert und eine Konzentration der Themen Strassenbau und Mobilität verlangt. Die Verantwortlichkeiten liegen heute bei der Baudirektion, Volkswirtschaftsdirektion sowie der Sicherheitsdirektion. Diese anspruchsvolle Konstellation hat aus Sicht des GPV ZH im Bereich Strassenbau, in dem die Gemeinden in aller Regel involviert sind, nie richtig funktioniert. Die Optimierung der Prozesse durch die Fokussierung des neuen AFM und die klare Abgrenzung bei Strassenvorhaben gegenüber der Baudirektion sind aus Sicht der Gemeinden grundlegend. Es gab unnötige Kompetenzgerangel und die Verfahren dauerten grundlos viel zu lange. Die Problematik verschärft sich mit der zunehmenden Komplexität der Strassenbauvorlagen.

Der GPV ZH nimmt die beschlossene Reorganisation mit Genugtuung und positiv zur Kenntnis. Indem die Planung und Abwicklung des Strassenbaus stärker in der Baudirektion fokussiert wird, ist auch für die Städte und Gemeinden ein wichtiger Schritt getan. Neu übernimmt das Tiefbauamt die Projekte bereits ab dem Stadium der Vorstudie, wodurch sich der GPV ZH eine Effizienzsteigerung erhofft. Dass dadurch digitale Planungsprozesse geschaffen werden können, ist offensichtlich und zu unterstützen. Auch im strategischen Bereich der Mobilität, der bei der Volkswirtschaftsdirektion verbleibt, ist das Mitspracherecht der Städte und Gemeinden sehr wichtig, hat dies doch Einfluss auf deren weitere Entwicklung.

Es wird nun aus Sicht des GPV ZH ein wichtiger Schritt zu einer deutlichen Verbesserung der internen Organisationsabläufe des Kantons gemacht. Der GPV ZH unterstützt es, wenn Arbeitsgänge grossenteils in einer Direktion abgewickelt werden können und nicht ständig hin und her gereicht werden müssen. Dies bedeutet weniger Nahtstellen sowie eine Einheit der Doktrin.

Der GPV ZH fordert in diesem Zusammenhang, dass auch die Nahtstellen der Ablaufprozesse beim Strassenbau ebenso wie bei der Mobilität (hier inklusive Mitsprache zur strategischen Ausrichtung) zu den Städten und Gemeinden neu festgelegt werden. Dies soll in einer separaten Arbeitsgruppe erfolgen, in der der GPV ZH die Anliegen der Städte und Gemeinden vertreten kann. Damit wird gewährleistet sein, dass nicht nur kantonsinterne Prozessabläufe verbessert werden. Vielmehr sollen im gleichen Schritt auch die neu zu gestaltenden Nahtstellen zu den Städten und Gemeinden optimiert werden, denn alle Strassenbauvorhaben werden auch in der entsprechenden Gemeinden mindestens mitgeplant und mit umgesetzt.

Weitere Auskünfte
Jörg Kündig, Präsident GPV, GP Gossau, 079 412 58 61, joerg.kuendig@bluewin.ch



Datum der Neuigkeit 25. Aug. 2020
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