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Erhöhung der Aufnahmequote für Asylsuchende unter Wahrung der Flexibilität: Medienmitteilung

Der Kanton Zürich erhöht auf Grund des weiterhin grossen Zustroms an vertriebenen Menschen aus der Ukraine die Aufnahmequote für Asylsuchende von 0.5 auf 0.9%, was fast einer Verdoppelung gleichkommt. Der GPV stellt sich hinter diese Massnahme, plädiert aber dafür, flexibel zu bleiben. Die Koordination mit dem Kanton und unter den Gemeinden sowie die Nutzung von Kollektivunterkünften wird aber unabdingbar und die vergleichsweise kurze Vorlaufszeit erschwert die Aufgabe zusätzlich. Die zuständigen Stellen der Gemeinden, die stark belastet sind, leisten zusammen mit Freiwilligen sehr gute Arbeit und die Schulen werden sehr herausgefordert.

Die Menschen aus der Ukraine, die in ganz Europa und damit auch in der Schweiz Zuflucht vor dem Angriffskrieg in ihrer Heimat suchen, bekommen bekanntlich nicht den Flüchtlingsstatus, sondern den Status S für Schutzsuchende. Dem schweren Schicksal der Ukrainerinnen und Ukrainer, die in der Schweiz Zuflucht suchen, gilt vorerst das Mitgefühl der Zürcher Bevölkerung und der Exekutiven der Zürcher Städte und Gemeinden.

Obwohl die Schutzsuchenden nicht als Flüchtlinge eingestuft werden, werden sie für die Unterbringung zusammen mit Flüchtlingen erfasst, weshalb sie für die Gemeinden, in denen sie untergebracht werden, an die Aufnahmequote für Asylsuchende angerechnet werden. Auf Grund des hohen Zustroms an Schutzsuchenden aus der Ukraine sieht der GPV die Notwendigkeit und unterstützt deshalb die von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich angekündigte Erhöhung der Aufnahmequote von 0.5 auf 0.9%. So wird die Grundlage geschaffen für eine Verteilung der Last unter den Gemeinden und die Planungssicherheit wird verbessert. Ausserdem wird so die Grundlage für die Bereitstellung der finanziellen und personellen Ressourcen und der Infrastruktur geschaffen.

Wegen des ungebremsten Zustroms der Schutzsuchenden zeichnet es sich ab, dass die Gemeinden zusätzliche Unterkünfte bereitstellen müssen. Es wird auch nötig werden, weniger komfortable Unterbringungen wie Kollektivunterkünfte (Zivilschutzanlagen, Turnhallen) vorzubereiten.

Es ist damit zu rechnen, dass viele der eingetroffenen Menschen auch relativ bald wieder nach Hause zurückkehren möchten. Ausserdem bewegen sich die Schutzsuchenden frei in der Schweiz und im Kanton Zürich. Aus Sicht des GPV ist es deshalb wichtig, dass auf allen Ebenen Flexibilität gewahrt wird.

Der GPV erwartet aber auch, dass das Aufnahmeprozedere auf Bundesebene, sprich die Zuteilung an die Kantone, gesamtschweizerisch so funktioniert, wie vorgesehen. Der Kanton Zürich übernimmt damit 17.9% aller Schutzsuchenden, die in der Schweiz um den Schutzstatus ersuchen. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil ein Grossteil der Vertriebenen via die Zugverbindung von Wien nach Zürich in der Schweiz eintrifft.

Neben der Unterbringung und Betreuung der Menschen, die in den Gemeinden eintreffen – und in diesem Zusammenhang ist die Leistung der zuständigen Stellen und der Freiwilligen hoch einzuschätzen – ist die grösste Herausforderung die Situation in den Schulen. In allen Gemeinden gibt es Schulkinder aus der Ukraine in verschiedenen Alterskategorien. Entsprechend wachsen die Anforderungen an Schulen und Lehrpersonen enorm. Zusätzliche personelle, aber auch finanzielle Ausstattung wird erforderlich und zunehmend zu einer Belastung für die Gemeinden. Auch die Sicherstellung der Gesundheitsvorgaben ist herausfordernd.

In dieser Situation ist die Koordination der Gemeinden untereinander, aber auch mit der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich bzw. dem Sozialamt des Kantons Zürich enorm wichtig. Der GPV steht in engem Kontakt mit den zuständigen Stellen und leistet zusammen mit seinen Mitgliedsgemeinden seinen Beitrag zu Bewältigung der aktuell schwierigen Situation. Dazu gehört auch, dass alle Anstrengungen unternommen werden, der jetzt festgelegten Aufnahmequote gerecht zu werden, auch wenn die vergleichsweise kurze Vorlauffrist die Aufgabe zusätzlich erschwert.

Weitere Auskünfte

Jörg Kündig, Präsident GPV, GP Gossau, 079 412 58 61, joerg.kuendig@bluewin.ch



Datum der Neuigkeit 8. Apr. 2022