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«Quotenerhöhung Asyl- und Flüchtlingsbereich»: Medienkonferenz vom 6.3.2023

Redetext Jörg Kündig, Präsident Verband der Gemeindepräsidien Kanton Zürich anlässlich der Medienkonferenz «Asyl- und Flüchtlingsbereich» vom 6. März 2023

Sie können sich vorstellen, dass ich alles andere als erfreut hier sitze. Wir haben die Zahlen, die Entwicklung auch verfolgt – ich selber war in der Arbeitsgruppe Unterbringung. Auf der einen Seite haben wir uns bemüht, den Kanton – aber auch den Bund möglichst lange in die Pflicht zu nehmen, auf der anderen Seite haben wir den Gemeinden schon im Dezember empfohlen, sich mit Eventualplanungen auf allfällige weitere Zuweisungen von Schutzsuchenden vorzubereiten. Was Regierungsrat Mario Fehr jetzt angekündigt hat, war also nicht ganz unerwartet, vergrössert aber die Sorgen der Gemeinden.

Natürlich, Regierungsrat Fehr hat recht. Die geltende Aufnahme-Quote in den Gemeinden von 9 Schutzsuchenden auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner ist längst überschritten. Dies hat auf der einen Seite mit der Geschichte zu tun – die Privataufnahmen von Menschen aus der Ukraine haben diese Quotenregelung quasi übersteuert. Es hat aber auch den Grund, dass mit den Gemeinden nach Massgabe ihrer Möglichkeiten Lösungen gesucht werden mussten und konnten.

Mit der Anhebung der Quote auf 13 Menschen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner – im Klartext: für eine Gemeinden mit 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind das – immer im Vergleich zu 0.9%, 40 Personen mehr, die untergebracht werden müssen – entsteht eine Pflicht, nicht eine Verhandlungsbasis. Der Kanton informiert, und der Kanton überstellt dann die Menschen den entsprechenden Gemeinden.

Und das, meine Damen und Herren, in einer Situation, in der die Wohnsituation äusserst angespannt ist. Ich glaube, ich muss die Ausführungen von letzter Woche nicht mehr wiederholen. Ich kann sagen, wir haben uns lange gewehrt gegen diesen Schritt des Kantons aber im intensiven Austausch und aus der Erkenntnis heraus, dass es eine gemeinsame Aufgabe ist, willigen wir ein.

Dabei unterstreiche ich nochmals das, was ich bereits mehrfach ausgeführt habe. Die Gemeinden suchen händeringend nach Unterbringungsmöglichkeiten. Dazu nochmals deutlich: Die Kündigung von Wohnungen von privaten ist nicht einmal die letztmögliche Lösung, sondern KEINE Lösung. Mit anderen Worten, auch das ganz klar. Wenn keine Wohnungen verfügbar sind, müssen Container – in einem ausgetrockneten Mark wohlverstanden - oder Zivilschutzanlagen (diese werden wohl prioritär zum Einsatz gelangen, denn sie sind vergleichsweise rasch verfügbar) genutzt werden, aber auch die Umnutzung von Gewerberäumen oder Industriehallen ist ins Auge zu fassen. Anders geht es schlicht nicht mehr.

Der Kanton – sie haben die Ausführungen des Sicherheitsdirektors gehört – sieht seine Möglichkeiten auch erschöpft – und der Bund, namentlich das SEM, erklären, dass es

  1. schweizweit noch genügend Plätze hätte (da geht es wohl vor allem um Zuweisungsquoten und nicht um effektiv physisch vorhandene Unterbringungsmöglichkeiten).
  2. Reserven für eine sich noch verschärfende Situation für sich behalten wolle. Kurzum: Gemeinden sind am Anschlag, Kantone sind im Anschlag – und auf Bundesebene gibt es Reserven. Wann ist denn der Moment, in dem Reserven zum Tragen kommen müssen, wenn nicht jetzt?!

Schliesslich wiederhole ich an dieser Stelle auch nochmals meine Vorstellung nach Zurverfügung-Stellung von personellen Ressourcen – z.B. Zivildienstleistende. Beispielsweise durch Zuweisung an die kantonalen oder kommunalen Zivilschutzorganisationen.

Zurück zur Aufnahmequote im Kanton Zürich. Die Gemeinden sind bereit, die Anpassung zu akzeptieren. Sie sind aber klar der Meinung, dass diese Quote auf die Jahresprognose 2023 ausgerichtet ist.

Und in der Folge sind klar die Bedingungen formuliert:

  1. Keine sofortige Anpassung – mit dem 1. Juni 2023 ist die Bedingung erfüllt.
  2. Es kann nicht sein, dass der Kanton jetzt die von ihm geschaffenen Strukturen mit den rund 2000 Plätzen abbaut und den Gemeinden die Schutzsuchenden pünktlich auf den 1. Juni 2023 zuweist. Vielmehr soll es sein, dass
  3. die neu Ankommenden nach und nach den Gemeinden zugewiesen werden und schliesslich
  4. dass unverändert das immer wieder genannte Gesprächsangebot in schwierigen Situationen aufrecht erhalten bleibt.

Als weitere Rahmenbedingungen ist für uns klar – und das entspricht den Abmachungen:

  1. Die Kosten für Vorbereitung und Aufnahme der Schutzsuchenden in den Gemeinden sind als gebunden zu betrachten.
  2. Die baurechtlichen Vorgaben sind im Sinne der Bewältigung anzuwenden:
    1. Umnutzung Gewerbeliegenschaften vereinfacht und Bewilligungen in Kompetenz Gemeinden
    2. Container können auch auf Nichtbauland gestellt werden - auch hier braucht es zwingend ein tolerantes Verfahren, damit innert Tagen Entscheide vorliegen.

Zum Schluss: In den letzten Wochen und Monaten – eigentlich seit Beginn des Konfliktes in der Ukraine – ist es gelungen, gemeinsam mit dem Kanton – Wege für den Umgang mit der Situation, für die Bewältigung dieser enormen Herausforderung zu finden.

So soll es weiter sein und es wäre auch im Sinne der Sache nicht gut, wenn sich aufgrund der aktuellen Situation die Positionen auf die eine oder andere Art und Weise verhärten würden. Dies gelingt aber nur, wenn (wie bisher) eine gute Gesprächskultur fortbestehen bleibt und wenn das Verständnis für die nötigen Anstrengungen und die tatsächlich enorm schwierige Situation bleibt.

Was ich aber auch sagen kann: die Gemeinden werden – das haben sie bis jetzt bei jeder der Herausforderungen der letzten Wochen und Monate getan – ihr Engagement darauf ausrichten, auch diese Aufgabe optimal zu meistern.

 

Weitere Auskünfte

Jörg Kündig, Präsident GPV, GP Gossau, 079 412 58 61

 

Link zur Medienkonferenz

https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2023/03/kanton-und-gemeinden-bewaeltigen-asyl-aufgabe-gemeinsam.html


Potenzial der Gemeinden nutzen
Potenzial der Gemeinden nutzen

Dokument 23_03_06_-_MK_Asyl_Prasentation.pdf (pdf, 415.5 kB)


Datum der Neuigkeit 6. März 2023