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Gemeinden für Abbau von Vorgaben im Schulwesen, für Änderung des Finanzierungsschlüssels und gegen die Änderung des Lehrpersonalgesetzes: Medienmitteilung
Die Gemeinden sehen sich mit stark steigenden Kosten im Schulwesen konfrontiert. Die kürzlich durchgeführte Vernehmlassung des Regierungsrates bezüglich der Rahmenbedingungen fürs Lehrpersonal (neuer Berufsauftrag) sieht vor, den Lehrkräften und Schulleitungen mehr Zeit und/oder Lohn zur Verfügung zu stellen. Vorschläge zum Abbau von Bürokratie in allen Bereichen fehlen weitgehend. Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) lehnt die Vorlage in der aktuellen Form ab und fordert statt massiver finanzieller Aufstockungen mehr Effizienz durch Abbau von Vorgaben. Der Lohnkostenteiler der kantonal besoldeten Lehrpersonen zwischen Kanton und Gemeinden wird in Frage gestellt.
Die Gemeinden anerkennen grundsätzlich einen gewissen Handlungsbedarf im Schulwesen, zumal der Lehrerberuf an Attraktivität eingebüsst zu haben und der Druck auf das Personal im Schulwesen erhöht zu sein scheint. Insgesamt schiesst die Vorlage aber über das Ziel hinaus.
Vernehmlassung neuer Berufsauftrag (Änderung Lehrpersonalgesetz und Lehrpersonalverordnung)
Dass die Vorschläge der Vernehmlassungsvorlage grösstmehrheitlich darauf abzielen, den Lehrkräften und Schulleitungen mehr Zeit und/oder Lohn zur Verfügung zu stellen und Vorschläge zum Abbau von Bürokratie und Vorgaben, die zur Erhöhung der Effizienz beitragen würden, in allen Bereichen weitgehend fehlen, bedauert der GPV. Einzelne Elemente wie die Anpassungen bei den Dienstaltersgeschenken, der Zeitpauschale für Klassenlehrpersonen oder auch die Erhöhung des zusätzlichen Lektionenfaktors für Lehrpersonen in der Berufseinführung von heute 1.5 auf neu 4 Stunden scheinen zielführend.
Vor allem die finanzielle Mehrbelastung, welche die vorgeschlagenen Neuerungen für die Gemeinden nach sich ziehen würden, ist enorm und bedenklich: Sie reicht je nach Steuerkraft für die einzelnen Gemeinden von 0,5 über 1,8 im kantonalen Mittel bis zu 5 Steuerprozent. In seiner Stellungnahme hat der GPV verschiedene konkrete Vorschläge zur Reduzierung des Finanzbedarfs unterbreitet. Auch wenn diese Sparvorschläge des GPV umgesetzt würden, verbliebe aus Sicht der Gemeinden und Schulgemeinden mit der Umsetzung der Vernehmlassungsvorlage eine deutliche Kostenzunahme von jährlich rund 80 Millionen Franken.
In diesem Zusammenhang sei auch auf den Artikel in der NZZ vom 7. August 2023 verwiesen «Mehr Geld macht Kinder nicht automatisch klüger».
Gemeinden fordern umfassende Änderungen:
Reduktion des Kostenzuwachs und zeitlich gestreckte Umsetzung der Vorlage in zwei Etappen
Der GPV ist der Ansicht, dass die geplante Erhöhung des Lektionenfaktors halbiert und die Erhöhung in zwei Teilschritten innerhalb von 2 bis 4 Jahren erfolgen soll. Ebenfalls sollen Negativsaldi bei der Arbeitszeit auf das Folgejahr vorgetragen werden, wie es bisher der Fall ist, und es soll auf eine Erhöhung der Lohnklasse bei den Schulleitungen verzichtet werden. Die Erhöhung der Vollzeiteinheiten für Schulleitungen soll auf plus 30 Prozent begrenzt werden.
Stärkung der Lehrpersonen und Schulleitungen durch Abbau von Vorgaben
Der GPV ist der Meinung, dass die Lehrerschaft administrativ entlastet werden muss, indem die zu engen Vorgaben durch das Volksschulamt gelockert werden. Die Lehrkräfte sollen autonomer verfahren können. Klassenlehrpersonen als Grundpfeiler und Bezugspersonen für Schülerschaft und Eltern sollen gestärkt werden. Es ist gemäss Ansicht des GPV gerechtfertigt, wenn wegen der gestiegenen zeitlichen Belastung Schulleitungen mehr Stellenprozente erhalten. Die Vorgaben an die Funktion, Aufgaben und Ausgestaltung der Funktion Schulleitung sollen jedoch grundsätzlich liberalisiert werden. Es soll möglich sein, eine Bildungsleitung zu schaffen.
Änderung des Finanzierungsschlüssels
Derzeit gilt bei der Entlöhnung der Lehrerschaft ein Kostenteiler von 20 Prozent Kanton und 80 Prozent Gemeinden. Da der Kanton den Volksschulen immer engere Rahmenbedingungen setzt, die den Gestaltungsfreiraum der Gemeinden deutlich einschränken, bildet der Finanzierungsschlüssel die herrschenden Bedingungen nicht mehr ab. Ausserdem sind solche Vorschläge, wie sie die erwähnte Vernehmlassung vorsieht, für die Mehrzahl der Gemeinden und Schulgemeinden finanziell nicht mehr tragbar. Der GPV beantragt deshalb, den kantonalen Lohnkostenanteil von heute 20 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen.
Weitere Auskünfte
Jörg Kündig, Präsident GPV ZH, GP Gossau, 079 412 58 61
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Medienmitteilung nBA Bildungskosten (PDF, 61.01 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung nBA Bildungskosten |