Hauptinhalt
Gemeinden begrüssen die von der Gesundheitsdirektion geplanten Massnahmen zur Reduktion des Kostenwachstums bei der Anstellung von pflegenden Angehörigen: Medienmitteilung
Der massive Kostenanstieg durch den Einsatz von pflegenden Angehörigen wurde vom GPV seit Jahren kritisiert. Er setzte sich bei der Gesundheitsdirektion mit Nachdruck für eine Verbesserung der aktuellen Situation resp. für die Erarbeitung von Massnahmen zur Kostendämpfung und zur Verhinderung des Missbrauchs ein. Dass die Gesundheitsdirektion jetzt reagiert, indem sie ein Massnahmenpaket vorlegt und dieses raschmöglichst in Kraft setzt, wird begrüsst.
Sorgenvolle Entwicklung
Statistiken zeigen, dass die Kosten für pflegende Angehörige rasant steigen, was sich nachteilig für die Gemeinden auswirkt. Es müssen teils Auswüchse bei privaten Spitex-Organisationen hingenommen werden, die nicht im Sinne des ursprünglichen Gedankens sein können. Neue Daten belegen, dass sich die Stundenanzahl der Grundpflegeleistungen durch Spitex-Firmen, die sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert haben und ansonsten keine eigenen Spitex-Leistungen erbringen, zwischen 2020 und 2024 beinahe verelffacht haben (prozentuales Wachstum von + 971%). Diese Firmen rechnen im Durchschnitt pro Spitex-Kundin/Kunde einen viel höheren Grundpflegeaufwand ab als andere Spitex-Organisationen (mit und ohne Leistungsauftrag). Das Anstellungsmodell beinhaltet zahlreiche Fehlanreize für eine hohe Gewinnabschöpfung zulasten der Gemeinden respektive der Steuerzahlenden. In diesem Zusammenhang sei auf den kürzlich veröffentlichten Bericht der GeKo (Gesundheitskommission des Kantons Zürich) verwiesen.
Richtige Ansätze
Das jetzt von der Gesundheitsdirektion angekündigte Massnahmenpaket umfasst aus Sicht des GPV die richtigen Elemente:
- Mit konkreten Mindestvorgaben betreffend Ausbildung und Begleitung der pflegenden Angehörigen, die sich an den Standards der Branche orientieren, soll die Qualität der Dienstleistung sichergestellt werden.
- Mit einer Pflicht zur detaillierten Rechnungsstellung, die insbesondere die erbrachten Leistungsstunden beinhalten soll, wird die Transparenz verbessert. Damit erhalten die Gemeinden verbesserte Grundlagen zur Rechnungskontrolle. Das erklärte Ziel, die Krankenversicherer miteinzubinden, erhöht den Nutzen ebenso wie die separate Erfassung der pflegenden Angehörigen in der Spitex-Statistik.
- Mit der Schaffung eines eigenen Normdefizits für C-Leistungen von pflegenden Angehörigen (allgemeine Grundpflege), das deutlich tiefer liegt als dasjenige für nicht beauftragte Spitexorganisationen, werden Fehlanreize beseitigt und eine sachgerechte Restkostenfinanzierung gewährleistet.
Rasche Wirksamkeit
Die Stossrichtung der Massnahmen ist richtig und hilft zu gewährleisten, dass die wertvolle Aufgabe der Pflege von Angehörigen nicht zum blossen Geschäftsmodell wird.
Mit der Inkraftsetzung der Qualitätsvorgaben bereits ab 1. September 2025 und der Gültigkeit der detaillierten Rechnungsstellung vor allem hinsichtlich des tieferen Normdefizites für das Jahr 2026 erwartet der GPV eine rasche Wirksamkeit der Massnahmen. Den Gemeinden obliegt es aber unverändert, das Einreichen der Unterlagen der Leistungserbringer zu verlangen und diese zu überprüfen.
Weitere Auskünfte
Jörg Kündig, Präsident GPV, GP Gossau, 079 412 58 61
Name | |||
---|---|---|---|
Medienmitteilung Pflegende Angehörige (PDF, 91.3 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Pflegende Angehörige |