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Gemeinden nehmen Kommissionsergebnis KBIK bezüglich des Lehrpersonalgesetzes bedauernd zur Kenntnis und prüfen Gemeindereferendum: Medienmitteilung

31. Oktober 2025

Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) hat am 30.10.2025 ihre Beschlüsse zu den beiden Vorlagen betreffend den neuen Berufsauftrag des Lehrpersonals in den Volksschulen veröffentlicht. Sie hat den Vorschlag des Regierungsrates in entscheidenden Punkten abgeändert, so dass Mehrkosten für Kanton und Gemeinden von rund 83 Mio. Franken pro Jahr resultieren. Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) lehnt die Vorlage in der aktuellen Form ab und fordert statt massiver finanzieller Aufstockungen mehr Effizienz durch Abbau von Vorgaben. Sollte der Kantonsrat die Vorlage unverändert belassen, wird der GPV die Ergreifung des Gemeindereferendums prüfen.

Eine knappe Mehrheit der Kommission ist auf die Vorlage 5966 (Anpassung des Lehrpersonalgesetzes) eingetreten und hat dabei den Vorschlag des Regierungsrats in entscheidenden Punkten abgeändert. Die Stundenpauschalen der Klassenlehrpersonen sollen von 100 auf 160 Stunden pro Jahr erhöht werden (Antrag Regierungsrat: 120 Stunden), was bei den Gemeinden aufgrund des Kostenschlüssels mit Mehrkosten von 67,3 Millionen Franken pro Jahr verbunden wäre. Die KBIK hat die Mehrkosten der Gemeinden also sogar deutlich erhöht.

Die Gemeinden anerkennen grundsätzlich einen gewissen Handlungsbedarf im Schulwesen, zumal der Lehrerberuf an Attraktivität eingebüsst zu haben und der Druck auf das Personal im Schulwesen erhöht zu sein scheint. Insgesamt schiesst die von der Kommission vorgelegte Vorlage aber weit über das Ziel hinaus. Vor allem die finanzielle Mehrbelastung der Gemeinden von 67.3 Mio. Franken pro Jahr, welche die vorgeschlagenen Neuerungen für die Gemeinden nach sich ziehen würden, ist enorm und bedenklich. Diese ist für die Mehrzahl der Gemeinden und Schulgemeinden finanziell nicht mehr tragbar, droht doch ein weiterer Kostenanstieg im Bildungsbereich mit weiteren Vorlagen in Bearbeitung. Der GPV wird deshalb die Ergreifung des Gemeindereferendums prüfen, sollte der Kantonsrat die Vorlage unverändert belassen. Die vom GPV unter den Gemeinden durchgeführte Umfrage hat gezeigt, dass dutzende Gemeinden zur Ergreifung des Gemeindereferendums bereit sind.

Die Gemeinden bieten im Rahmen der Beratung der Vorlage im Kantonsrat weiterhin Hand zu fairen und ausgewogenen Lösungen. Derzeit gilt bei der Entlöhnung der Lehrerschaft ein Kostenteiler von 20 Prozent Kanton und 80 Prozent Gemeinden. Die immer engeren Rahmenbedingungen, die den Gestaltungsfreiraum der Gemeinden deutlich einschränken, führen dazu, dass auch der Finanzierungsschlüssel in Frage gestellt wird. Der GPV ist der Meinung, dass der kantonale Lohnkostenanteil von heute 20 auf mindestens 50 Prozent erhöht werden müsste.

In diesem Zusammenhang sei auch auf den Artikel in der NZZ vom 7. August 2023 verwiesen «Mehr Geld macht Kinder nicht automatisch klüger».

Weitere Auskünfte

Jörg Kündig, Präsident GPV, GP Gossau, 079 412 58 61

 

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Medienmitteilung Bildungskosten KBIK Entscheid (PDF, 61.9 kB) Download 0 Medienmitteilung Bildungskosten KBIK Entscheid