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«Lagebeurteilung Asyl»: Medienkonferenz vom 16.12.2025
Redetext von Jörg Kündig, Präsident Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, anlässlich der Medienkonferenz «Asyl- und Flüchtlingsbereich» vom 16. Dezember 2025
Meine Damen und Herren
Vielen Dank für die Möglichkeit, wieder einmal die Sicht der Gemeinden darlegen zu können.
Vorab: Die vom Sicherheitsdirekter angekündigte Reduktion der Aufnahmequote von 1.6% auf 1.5% ist positiv zu werten. Zur Erinnerung: 1.6% wären 160 Asylsuchende pro 10’000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Von einem Weihnachtsgeschenk zu sprechen, wäre allerdings etwas hoch gegriffen. Sicher ist es eine Bestätigung einer Entwicklung, wie auch wir aktuell feststellen. Die Situation entspannt sich etwas, obwohl natürlich der Sockel – um den geht es ja eigentlich –, der durch die Sondersituation Ukraine entstanden ist, unverändert belastend ist. Ob es sich tatsächlich um eine Trendwende handelt, ist schwer abzuschätzen. Klar ist aber, und das gilt es zu betonen, dass nach diesem Entscheid schon nur die Ankündigung einer erneuten Erhöhung der Quote nicht akzeptierbar wäre.
Lassen Sie mich aber bei dieser Gelegenheit auf die unverändert herausfordernde Situation in den Gemeinden eingehen:
- Unterbringung: 1.5% oder 10 Personen weniger auf 10'000 Einwohnerinnen und Einwohner – das ist nicht so viel. Derzeit liegt die Erfüllung der Quote bei rund 1.4% – auch die reduzierte Quote ist somit noch nicht ausgeschöpft. Die 1.4% sind ein Durchschnittswert. Es gibt immer noch Gemeinden, die sich bemühen (müssen), die Quote von 1.5% überhaupt möglich zu machen. Falls nicht auf bestehenden Wohnraum zurückgegriffen werden kann – oftmals chancenlos –, sind wir darauf angewiesen, Unterkünfte zu erstellen. Die Vorstellung, Zivilschutzanlagen nutzen zu können, ist illusorisch. Bauprojekte bedingen, dass nicht zuletzt die entsprechenden Kredite von der Stimmbevölkerung gesprochen werden. Die Bereitschaft schwindet zunehmend (Nein im Zumikon, Unterengstringen, Dietikon [Mieterausbau], Widerstand gegen die Zwischennutzung in Zürich-Leimbach, um Beispiele zu nennen). Dass dabei die Kriminalität bei der Akzeptanz eine entscheidende Rolle spielt, ist klar. Dass weitere Zuweisungen erfolgen, ist auch mit der Systematik verbunden, dass Personen, die sieben Jahre da sind, trotz entsprechendem Status nicht mehr der Aufnahmequote angerechnet werden. Wir sind dankbar, wenn der Kanton möglichst spät zum Mittel der Zuweisung an die Gemeinden greift, und anerkennen, das möchte ich festhalten, die entsprechenden Bemühungen.
- Betreuung: Unterbringung und Ansprüche an Integration (über)fordern die Mitarbeitenden. Wir sind Ansprechstelle für alle Lebenssituationen und zusätzlich noch Wohnungsvermittlungsbüro. Dabei ist festzuhalten, dass jene Menschen, die sich innert sieben Jahren nicht integriert haben, vermutlich kein Interesse haben, es jemals zu tun.
- Ausbildung: Das Recht auf Schulbildung und der bewusste Druck, zu integrieren, verlangt entsprechende Ressourcen in (schul-)räumlicher und personeller Hinsicht. Auch hier gibt es Situationen, in denen kein entsprechendes Interesse besteht.
- Fristen: Ein grosses Thema sind die Fristen. Die maximale Unterbringungsdauer in den Bundesasylzentren beträgt 140 Tage mit der Idee, innert dieser Zeit einen rechtskräftigen Entscheid zu haben. Das funktioniert allerdings nicht. Beim Status S erfolgen Zuweisungen an den Kanton schon nach rund 2 Wochen. Aktuell ist eine Prüfungsfrist von etwa 70 Tagen die Regel. Das geht nicht. Unsere Forderung ist klar: Der Bund soll die Menschen in seinen Unterkünften unterbringen, bis Entscheide gefällt sind. A apropos Entscheide: Wir stellen fest, dass die Pendenzenzahl unverändert hoch ist – der Sicherheitsdirektor hat das ausgeführt. Aber besonders störend ist die Tatsache, dass sich die Pendenzen langsam aber sicher zum Bundesverwaltungsgericht verlagern. Rund 6'500 Fälle sind da pendent – 1'200 allein aus dem Kanton Zürich. Hier vermisse ich ebenfalls ein verantwortungsbewusstes Handeln der nationalen Ebene.
- Status S: Das Ende des Status S ist – mindestens im Moment – nicht absehbar. 2027 erreichen die ersten Personen mit Status S – wir wissen, er ist rückkehrorientiert – die Schwelle von 5 Jahren. Momentan ist vorgesehen, dass in Abhängigkeit der Anerkennung des Status S ein Übergang in die Vorläufige Aufnahme vorgesehen ist. Wenn wir daran denken, dass jetzt schon die Rechtsmittelverfahren ein enormes Ausmass angenommen haben – wie wird es dann werden? Die weitere Vermischung von verschiedenen Asylverfahren, Härtefällen, Familiennachzügen und vieles andere mehr bereitet uns Sorgen. Dass es daneben Gedankenspiele gibt, die vorsehen, die Frist zum Erreichen einer Vorläufigen Aufnahme von jetzt 5 Jahren auf 10 Jahre zu verlängern, hilft nicht wirklich. Eine Klärung muss zeitverzugslos geschehen.
- Kosten: Die Frage der Kosten ist oder war gerade in den Budget-Debatten immer wieder ein Thema. Und ich spreche da von den Vollkosten. Dazu gehören auch die nötigen Investitionen, die Bildung und die Integration – der Bund fordert zwar mehr Integration (40% beim Status S), kürzt aber gleichzeitig die Mittel. Wir stellen ausserdem fest, dass die Menschen, die zu uns kommen, von unserem gut ausgebauten Gesundheitssystem profitieren (wollen). Einreise, Arztbesuch, Operation oder Therapie, könnte man sagen. Die nicht von Krankenkassen finanzierten Kosten verbleiben bei den Gemeinden.
Zum Schluss: Die Herausforderungen sind unverändert da. Wir legen auch Wert darauf und stehen dazu, dass es sich hier um eine typische Verbundaufgabe der verschiedenen Staatsebenen handelt. Nur über transparente Planungs-, Entscheidungs- und Kommunikationsprozesse kann das gewährleistet bleiben. Ich erlebe das so im regelmässigen Austausch mit Regierungsrat Fehr und dem kantonalen Sozialamt. Dafür möchte ich mich bedanken.
Gerade Quotenanpassungen bedingen dies. Angemessene Vorlaufzeiten, insbesondere bei Verschärfungen, helfen den Gemeinden, die nötigen Massnahmen zu treffen. Allerdings erachte ich es als verfehlt, sowohl Fristen als auch Quoten gesetzlich festzuschreiben. Es braucht aber verlässliche Spielregeln.
Für die Entwicklung auf nationaler Ebene (es wurde ja eine neue Asylstrategie verabschiedet) sehe ich dringenden Handlungsbedarf bei folgenden Themen:
- die Verfahren sind zu beschleunigen;
- die Schwankungstauglichkeit der Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden ist zu verbessern;
- die Sicherheit ist zu gewährleisten, und gegen Missbräuche im Asylbereich ist konsequenter vorzugehen;
- die Zukunft des Status S ist zu klären.
Weitere Auskünfte
Jörg Kündig, Präsident GPV, GP Gossau, 079 412 58 61
Link zur Medienkonferenz:
Aktuelles aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich