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Revision eidgenössisches Gewässerschutzgesetz: Stellungnahme

9. März 2026

Der Bundesrat will die Qualität des Trinkwassers und der Gewässer verbessern. Für diesen Zweck schlägt er vor, das Gewässerschutzgesetz (GSchG) und die Gewässerschutzverordnung (GSchV) zu revidieren, wodurch auch der Erfüllung verschiedener parlamentarischer Vorstösse nachgekommen wird. Die VernehmIassungsfrist dauert bis zum 12. März 2026.

Der GPV begrüsst die Gelegenheit, im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen Stellung nehmen zu können. Die ausführliche Vernehmlassung ist untenstehend als Beilage zu finden. 

 

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Stellungnahme zur Revision des eidg. Gewässerschutzgesetzes (PDF, 151 kB) Download 0 Stellungnahme zur Revision des eidg. Gewässerschutzgesetzes