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99 Gemeinden ergreifen Referendum gegen massives Kostenwachstum in der Volksschule: Medienmitteilung

11. Mai 2026

Der Kantonsrat hat am 2. März 2026 mit knapper Mehrheit der Änderung des Lehrpersonalgesetzes zugestimmt, das Mehrkosten für Kanton und Gemeinden von jährlich wiederkehrend rund 83 Mio. Franken zur Folge hat. Davon haben die Gemeinden jährlich rund 67 Mio. Franken zu übernehmen. Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) anerkennt die Leistungen des Lehrpersonals und sieht durchaus Handlungsbedarf im Schulwesen. Insbesondere ist der Druck auf das Personal in der Volksschule gestiegen. Insgesamt hat der GPV aber den Eindruck, dass die Gesetzesänderung die grundsätzlichen Probleme nicht löst und über das Ziel hinausschiesst, weshalb er sie im vorliegenden Ausmass ablehnt und statt der vorgesehenen finanziellen Aufstockung mehr Effizienz durch Abbau von Vorgaben fordert. Dringenden Handlungsbedarf sieht er beim Kostenteiler mit dem Kanton und bei der Mitsprache der Festlegung von solch weitreichenden Massnahmen.

Die grosse Anzahl der Städte und Gemeinden, die das Referendum gegen die geplanten wiederkehrenden und massiven Mehrkosten im Volksschulbereich ergriffen haben, zeigt die Besorgnis über die Kostenentwicklung im Bildungsbereich. Die finanzielle Mehrbelastung, welche die vorgeschlagenen Neuerungen für die Gemeinden nach sich ziehen würden, überstrapaziert ihre finanzpolitischen Möglichkeiten, auch wenn der Druck in der Volksschule aufgrund der zahlreichen Herausforderungen anerkannt wird.

Die den Zürcher Gemeinden anfallenden Kosten für die Volksschule sind seit Jahrzehnten stark steigend. So haben sich die Kosten pro Schülerin und Schüler in den vergangenen rund 20 Jahren praktisch verdoppelt. Die Volksschule nimmt mittlerweile gegen 50 Prozent – in einzelnen Fällen sogar über 60 Prozent – der Gemeindebudgets in Anspruch und ist damit der mit Abstand grösste Ausgabenposten der Gemeinden. Dies hat zur Folge, dass andere wichtige kommunale Vorhaben beispielsweise bei der Infrastruktur, der Sicherheit oder im Bereich Altersvorsorge und Gesundheit nicht mehr umgesetzt werden können. Aufgrund der geplanten Gesetzesänderung ist die Gefahr in vielen Gemeinden gross, den Steuerfuss um mehrere Prozentpunkte anheben zu müssen.

Bezüglich Sparbemühungen im Volksschulbereich sind den Gemeinden in rechtlicher Hinsicht die Hände gebunden, weil sie den Inhalt und die Finanzierung von entsprechenden Vorlagen nicht festlegen können. Sie haben die Entscheide des Kantons lediglich umzusetzen und zu finanzieren, indem sie gemäss § 61 des Volksschulgesetzes 80 Prozent der Lehrpersonallöhne zu übernehmen haben. Die enorme Diskrepanz zwischen Rechtsetzungsbefugnissen und Finanzierungspflichten kann gemäss den Gemeinden als ein Faktor für das ungebremste Kostenwachstum im Volksschulbereich angesehen werden. Nebst dieser fehlenden Mitsprache stellt sich auch die Frage nach einem angepassten Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden.

Zum Verfahren zur Einreichung des Gemeindereferendums: Gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. b KV können 12 politische Gemeinden das Gemeindereferendum ergreifen und eine Volksabstimmung verlangen. Die Volksabstimmung muss innert 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Kantonsratsbeschlusses schriftlich verlangt werden. Die Frist ist am 5. Mai 2026 abgelaufen. In dieser Frist haben 99 Gemeinden dem GPV gemeldet, dass sie den entsprechenden Beschluss gefällt haben.

Weitere Auskünfte

Jörg Kündig, Präsident GPV, GP Gossau, 079 412 58 61

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Medienmitteilung Referendum Lehrpersonalgesetz Bildungskosten (PDF, 66 kB) Download 0 Medienmitteilung Referendum Lehrpersonalgesetz Bildungskosten