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SCHWERPUNKT 1:
100 JAHRE EINSATZ FÜR AUTONOME GEMEINDEN

 

Die Zürcher Gemeinden sollen ihre Zukunft autonom und aus eigener Kraft gestalten können. Dieses Kernanliegen verfolgt der GPV seit seiner Gründung. Die Schwerpunkte, die er dabei setzt, wandeln sich jedoch im Lauf der Zeit.

Bei seinem Engagement um eine möglichst grosse Autonomie der Zürcher Gemeinden konzentriert sich der GPV auf drei Schwerpunkte. Erstens setzt er sich dafür ein, dass die Gemeinden für die vielfältigen Aufgaben, die sie erfüllen müssen, genügend Mittel zur Verfügung haben und dass sie, falls die Hauptfinanzierung bei ihnen liegt, angemessen mitbestimmen können. Zweitens möchte er, dass die Gemeinden die Kompetenz haben, zu entscheiden, wie sie sich organisieren möchten. Drittens möchte er verhindern, dass die Gemeinden Aufgaben übernehmen müssen, die kleine Gemeinwesen nicht mehr erbringen können. Fünf Einblicke in die Geschichte des GPV illustrieren, wie sich der GPV dafür einsetzt, dass Gemeinden autonom über ihre Zukunft entscheiden können:

1917: Das neue Steuergesetz festigt die finanzielle Basis
In den ersten Jahren befasst sich der Verband intensiv mit der Revision des kantonalen Steuergesetzes. Er erreicht, dass die Gemeinden eine Einkommenssteuer erheben und so ihre finanzielle Basis deutlich stärken können.

1926: Das neue Gemeindegesetz erweitert die Handlungsfreiheit
Parallel dazu nimmt der GPV aktiv an der Ausgestaltung eines neuen Gemeindegesetzes teil, das er nachhaltig prägt. Das 1926 in Kraft getretene Gesetzeswerk erleichtert unter anderem die Vereinigung von politischen Gemeinden und Schulgemeinden zu Einheitsgemeinden. Vor allem kleine Gemeinden erhalten damit ein Instrument, um ihre Organisationsstrukturen zu stärken.

1929: Skeptisch gegenüber Gemeindevereinigungen
Während der GPV die Bildung von Einheitsgemeinden befürwortet, geht er zu Gemeindefusionen schon früh auf Distanz. Er möchte lieber Strukturen stärken, die auch kleinen Gemeinden ein autonomes Handeln ermöglichen. Seit der Zwischenkriegszeit empfiehlt er seinen Mitgliedern, verschiedene Formen der interkommunalen Zusammenarbeit zu nutzen und sich insbesondere in Zweckverbänden zu organisieren.

1977: Bewährte Strukturen sollen bestehen bleiben
1977 setzt der GPV sich vehement gegen den Vorschlag eines organisatorischen Neubaus des Kantons Zürich zur Wehr. Vor allem mit der Idee, zwischen die Gemeinden und den Kanton eine neue Staatsebene, die Region, zu schieben, kann er wenig anfangen. Der Verband will den Gemeinden den direkten Zugang zum Kanton erhalten.

2008: Strukturwandel ja, aber unter Federführung der Gemeinden
2008 verabschiedet der Kanton Zürich Leitsätze für eine Gebietsreform der politischen Gemeinden. Der GPV wehrt sich in seiner Stellungnahme zwar nicht grundsätzlich dagegen, möchte aber sicherstellen, dass die Gemeinden in dieser Frage frei entscheiden können.

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