Abgrenzung RessourcenausgleichDie Thematik der Abgrenzung des Ressourcenausgleichs hat seit dem RRB 994 vom 24.10.2018 viel zu reden gegeben, auch wenn das Thema bereits zuvor bekannt war. Offensichtlich ist erst jetzt mit der Verabschiedung der Budgets richtig bewusst geworden, welche Auswirkungen die genaue Umsetzung des Gemeindegesetzes hat. Zur Diskussion stehen dabei die Paragraphen 92, 119 und 130. Diese sind teilweise wiedersprüchlich und verlangen von Zahlergemeinden und Empfängergemeinden unterschiedliche Rechnungsmodelle. Die Umstellung auf HRM2 basiert auf dem Rechnungsjahr 2017. Dort haben sich aufgrund von Sondereffekten (Rüschlikon, Quellensteuer) deutliche Sprünge bei den Finanzausgleichsbeträgen ergeben, welche auch in den Budgets 2019 zu erfolgswirksamen Korrekturbuchungen führen. In der Folge müssten verschiedene Gemeinden massive Ausgabenüberschüsse ausweisen und § 92 käme zur Anwendung, was wiederum Steuerfussanstiege bewirken könnte. Diese Erkenntnis liess viele Gemeinden bei der Budgetierung der Abgrenzungen individuelle Lösungen wählen. Mit erwähntem RRB hat der Regierungsrat festgehalten, dass die Bezirksräte gefordert seien, die Rechtskonformität der Budgets sicherzustellen, dies trotz unglücklicher Gesetzesformulierung und bereits erstellter Budgets. Dies, obwohl mittels eines politischen Vorstosses (Parlamentarische Initiative) die auch von den Fachleuten bestätigte Unzulänglichkeit des Gemeindegesetzes behoben werden soll. Die Parlamentarische Initiative wurde in Absprache mit dem VZF (Verband Zürcher Finanzfachleute) erarbeitet und ist auf der Traktandenliste des Kantonsrates - allerdings vergleichsweise weit hinten. In ihrem auf dem RRB Bezug nehmenden Schreiben an die Gemeinden haben die Bezirksräte deutlich gemacht, dass sie dem Auftrag des Regierungsrates Nachachtung verschaffen würden und in letzter Konsequenz Budgets auch für ungültig erklärt werden könnten. Gespräche und ein runder Tisch haben nachstehende Vorgehensweise ergeben. Dabei bleibt es selbstredend jeder Gemeinde überlassen, welchen Weg sie wählt und ob sie überhaupt Massnahmen ergreift bzw. ergreifen muss.
Jörg Kündig, Präsident GPV Kanton Zürich .
![]() Die neue Abgrenzung Ressourcenausgleich ist eine Folge des neuen Rechnungsmodells HRM2 Datum der Neuigkeit 21. Nov. 2018
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