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STAF - Umsetzungsvorlage im Kanton Zürich - ein tragfähiger Kompromiss

Die Steuervorlage 17 und AHV-Finanzierung ist für die Schweiz von grosser Bedeutung. Ihre Folgen werden, unabhängig vom Ausgang der politischen Diskussion, für Städte und Gemeinden spürbar sein. Städten und Gemeinden, die einen grossen Teil ihrer Steuern von juristischen Personen beziehen, müssen befürchten, dass sie im Falle einer Ablehnung wegziehen, bei einer Annahme ergeben sich Mindereinnahmen aus Unternehmenssteuern - aber auch aus dem Finanzausgleich.

Gerade die Betroffenheit von Gemeinden und Städten machte es wichtig, nach dem ersten Anlauf eine gemeinsame, tragfähige Lösung für den Kanton Zürich zu finden. Mit intensiven Gesprächen ist dies gelungen und es liegt jetzt ein Gesamtpaket vor, das aus Sicht des Gemeindepräsidentenverbandes Kanton Zürich (GPV) einen tragfähigen Kompromiss darstellt - sofern es denn unverändert passiert.

Für die Gemeinden sind drei Punkte wichtig.

  • sie brauchen eine verlässliche Finanzierung ihrer Aufgaben
  • die Steuern können nicht beliebig gesenkt werden
  • sie benötigen deshalb Entschädigungen für die offensichtlich entstehenden Einnahmenausfälle

Aus diesem Grund hat der GPV die Vernehmlassungsantwort des Kantons auf nationaler Eben mitgetragen und unterstützt. Nämlich

  • Erhöhung Anteil direkter Bundessteuer der Kantone von 17 % auf 21.2%, was einem Mehrertrag für den Kanton Zürich und den Zürcher Gemeinden von ca. 180 Millionen entspricht
  • Erhöhung Kantonsanteil Ergänzungsleistungen (bisher gerade einmal ¼)
  • Miteinbezug der Gemeinden bei den kantonalen Vorgaben
  • Ermöglichen der zinsbereinigten Gewinnsteuer

Bis auf die Erhöhung bei den Ergänzungsleistungen waren wir erfolgreich. Es sollen hier nicht alle Elemente der Vorlage aufgegriffen werden, die schon erwähnt wurden. Für uns Gemeinden sind folgende Punkte wichtig - und richtig:

  • Senkung Gewinnsteuer - in 2 Schritten - referendumgsfähig
  • Erhöhung des kantonalen Anteils an der Ergänzungsleistungen von 44 auf 50 und dann auf 53 %  ca. 90 Mio.
  • Ausfinanzierung der Steuerausfälle über den Finanzausgleich im Umfang von rund 100 Mio.
  • Befristete Unterstützung der Gemeinden im Umfang von anfänglich 20 und später dann mit 30 Mio - der Schlüssel liegt vor. Dies für Gemeinden, in welchen die Gewinn- und Kapitalsteuererträge von juristischen Personen mehr als 20% der gesamten Erträge aus Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern ausmachen

Wie eingangs erwähnt erachten wir die gefundene Kompromisslösung seitens der Gemeinden und Städte im Kanton Zürich als tragfähigen Kompromiss. Alle, Kanton und Gemeinden leisten einen Beitrag für die Umsetzung der Steuervorlage / AHV-Finanzierung im Kanton Zürich. Wir tragen diesen mit - allerdings - und das sei auch nochmals erwähnt, ist es für uns ein Gesamtpaket. Gerade im Bereich der Ergänzungsleistungen und des Soziallasten-Ausgleichs entsteht damit aber kein Präjudiz für weitere Diskussionen.

 Jörg Kündig, Präsident GPV Kanton Zürich


Folie aus einer Präsentation des GPV
Folie aus einer Präsentation des GPV

Datum der Neuigkeit 6. März 2019