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Endlich ein fairer Ausgleich bei den Soziallasten: Medienmitteilung

Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV ZH) freut sich, dass sein jahrelanges und beharrliches Engagement für einen fairen Ausgleich bei den Soziallasten heute von den Stimmberechtigten honoriert worden ist. Mit der heute von den Stimmberechtigten des Kantons Zürich deutlich angenommenen Änderung des Zusatzleistungsgesetzes (ZLG) wird ein fairer Ausgleich zwischen Kanton und Gemeinden sowie zwischen den Gemeinden geschaffen.

Der GPV ZH, der die Zürcher Gemeinden politisch insbesondere gegenüber dem Kanton vertritt, nimmt die deutliche Annahme der ZLG-Vorlage durch die Stimmberechtigten des Kantons Zürich mit Erleichterung und Freude zur Kenntnis. Sie ist als Vertrauensbeweis an die Gemeinden zu verstehen. Die Ungleichheit der anfallenden Kosten für Zusatzleistungen (ZL) zwischen den Gemeinden war in den letzten Jahren ständig gestiegen. Auch zu erwähnen ist, dass die für die ZL aufzuwendenden Beträge in den letzten 15 Jahren massiv gewachsen sind.

Dass die Gemeinden diese sehr hohen Kosten bisher grösstenteils allein schultern mussten, ist weder fair noch ordnungspolitisch richtig, weil die anfallenden Kosten der Zusatzleistungen von den Gemeinden nicht beeinflusst werden können. Relevante Faktoren wie Demografie der Bevölkerung, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Angebot an günstigerem Wohnraum und Alterswohnungen können von den Gemeinden praktisch nicht gesteuert werden. Deshalb hat sich der GPV ZH seit Jahren dafür eingesetzt, dass sich der Kanton neben den Geldern, die er für die Zusatzleistungen vom Bund erhält, zusätzlich an diesen Kosten beteiligt und die Verantwortung damit gemeinsam mit den Gemeinden trägt. Die Vorlage entsprach einem breit abgestützten Kompromiss, den auch der Kantonsrat deutlich unterstützt hat. Zahlreiche andere Kantone kennen die nun auch im Kanton Zürich einzuführende mehrheitliche Finanzierung der ZL durch den Kanton. Die Nachbarkantone St. Gallen, Aargau und Thurgau kennen gar eine 100prozentige Finanzierung durch den Kanton.

Die politischen Gemeinden im Kanton Zürich werden auch weiterhin ihre Dienstleistungen und ihren Haushalt kostenbewusst weiterentwickeln. Mit dem nun gefundenen fairen Ausgleich der nicht beeinflussbaren ZL-Kosten zwischen Kanton (inklusive Bundesanteile) und Gemeinden wird die Gemeindeautonomie gesteigert. Die Gemeinden können weiterhin ihre Aufgaben, die sie tatsächlich beeinflussen können, für ihre Bewohnerinnen und Bewohner individuell angepasst ausüben. Und ebenso werden sich die Gemeinden zusammen mit dem Kanton Zürich einsetzen für einen für die Wirtschaft und die Gesellschaft attraktiven Standortkanton Zürich.

Weitere Auskünfte

Jörg Kündig, Präsident GPV, GP Gossau, 079 412 58 61, joerg.kuendig@bluewin.ch



Datum der Neuigkeit 27. Sept. 2020