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EINBLICK 5: Wie können die grossen Kulturinstitute (mit-)finanziert werden?

 

Der GPV versteht sich nie als Instanz, die den Gemeinden übergeordnet ist, sondern als Interessenvertreter in ihrem Dienst. Liegen die Interessen der Gemeinden weit auseinander, ist sein Gestaltungspotenzial daher beschränkt. Das zeigt sich typischerweise am langjährigen Konflikt um die Finanzierung der grossen Zürcher Kulturinstitute. Opernhaus, Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus belasten die Kasse der Stadt Zürich schon lange über Gebühr. 1973 entschliesst sich der Stadtrat zu handeln. Er will die Kosten seiner Kulturinstitute auf breitere Füsse stellen. So ersucht der damalige Stadtpräsident Sigmund Widmer den Leitenden Ausschusses des GPV, bei den Agglomerations- und Landgemeinden vorstellig zu werden, damit sie einen namhaften Beitrag an die Kosten der grossen Kulturinstitute beisteuern. Drei Millionen schweben Widmer vor. Der Leitende Ausschuss reagiert sehr wohlwollend auf das Anliegen Zürichs. Sein Appell stösst bei den meisten Landgemeinden aber auf taube Ohren. Denn auf freiwilliger Basis mögen nur wenige Gemeinden etwas an die Zürcher Kulturinstitute beisteuern.

Was 1973 begann, wird in den kommenden Jahren fast zu einem Ritual. In regelmässigen Abständen fordert der Zürcher Stadtpräsident den GPV auf, sich bei den Gemeinden für eine Kostenbeteiligung einzusetzen. Nach Sigmund Widmer erscheinen auch Thomas Wagner und Josef Estermann mit demselben Ansinnen vor dem Leitenden Ausschuss. Die geforderten Beiträge veränderten sich zwar in diesen Jahren, ebenso die vorgeschlagenen Formen der finanziellen Mitwirkung – aber die Kernargumentation bleibt stets diesselbe: Ein finanzieller Beitrag aus der Zürcher Landschaft sei gerechtfertigt, weil mehr als die Hälfte der Besucherinnen und Besucher der Kulturinstitute nicht aus der Stadt Zürich stamme.

Auch die Antwort der Agglomerations- und Landgemeinden scheint stets etwa dieselbe gewesen zu sein: Sie reagieren entweder gar nicht oder verlangen von der Stadt Zürich, ihre Finanzprobleme selber zu lösen. Unablässig versucht der Leitende Ausschuss in diesen Jahren, einen Kompromiss zwischen den sehr unterschiedlichen Interessen zu erzielen. Umsonst. So scheitert 1982 der Vorschlag, einen Zweckverband zu gründen, bereits nach wenigen Wochen. An einem Zweckverband, der nur zum Zahlen verpflichtet sein wird, haben die Zürcher Landgemeinden kein Interesse.

Der Durchbruch gelingt erst, als der Kanton die Federführung in dieser heiklen Frage übernimmt. 1984 stimmt das Volk einem neuen kantonalen Aufgabenteilungs- und Lastenausgleichsgesetz zu. Weil die Kulturinstitute nun stärker subventioniert werden, entspannt sich die Situation etwas. Aber gelöst ist das Problem noch lange nicht. Eine befriedigende Lösung zeichnet sich erst in den 1990er-Jahren ab. 1995 übernimmt der Kanton die Verantwortung für das Opernhaus, am 7. Februar 1999 heisst die Zürcher Stimmbevölkerung den Lastenausgleich für die Stadt Zürich gut. Seither erhält diese Pauschalbeträge für ihre zentralörtlichen Leistungen in den Bereichen Kultur, Polizei und Sozialhilfe.

Der GPV, der sehr unterschiedliche Gemeinden unter seinem Dach vereinigt, hätte diese Lösungen nicht wirksam befördern können. Sein Verdienst ist aber, dass das Gespräch nie abgebrochen ist. (Mehr Informationen im Download unten)


Bild: Jahrelang bemüht sich die Stadt Zürich vergeblich, dass die Landgemeinden einen Beitrag an Kulturinstitute wie das Schauspielhaus bezahlen.

Schauspielhaus Zürich
 

  Kulturinstitute.pdf (pdf, 94.4 kB)


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